Was ist ein “Schulversuch” in Niedersachsen?
– Nur für Jesteburg von Bedeutung –
Das Folgende ist eigentlich nur für Jesteburg von Bedeutung. Für die Jesteburger OBS wurde vom Landkreis Harburg bei der Schulbehörde beantragt, in einem Schulversuch die schnelle Einführung eines Sekundarbereichs II an der Oberschule mit vorhandenem gymnasialen Zweig zu testen. Das wurde vom Landesamt für Schule und Bildung abgelehnt, im Wesentlichen, weil es keinen Bedarf für das aus dem Versuch entstehende neue Schulmodel, eine OBS mit Oberstufe, gibt.
Im Niedersächsischen Schulgesetz (NschG) wird in § 22 beschrieben, was ein Schulversuch ist:
“Zur Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Konzeptionen sowie zur Überprüfung und Fortentwicklung vorhandener Modelle können Schulversuche durchgeführt werden; hierzu können auch Versuchsschulen eingerichtet werden. Bei Schulversuchen kann von den“ bestehenden “Schulformen … abgewichen werden….
Schulversuche bedürfen der Genehmigung der Schulbehörde. Die Genehmigung ist zu befristen; sie ist widerruflich. Sie wird auf Antrag des Schulträgers oder der Schule erteilt. Ein Antrag der Schule kann nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden.“
Warum beantragte Jesteburg einen Schulversuch?
Im Wesentlichen ging es darum, dass an der OBS in Jesteburg die notwendige Vierzügigkeit für die Umwandlung in eine IGS mangels Schüleranzahl nicht hergestellt werden kann und eine dreizügige IGS von der Landesschulbehörde nur im Ausnahmefall genehmigt werden kann, also, wenn es keine andere Lösung gibt wie z.B. eine vierzügige IGS im Nachbarort.
Auf der anderen Seite führt die Jesteburger OBS einen gymnasialen Zweig bis zur Klasse 10 und in der Umgebung von Jesteburg gibt es aktuell mehr Bewerber für den Sekundarbereich II (Oberstufe) als es freie Plätze gibt. Eine schnelle Einführung eines Sekundarbereichs II an der OBS in Jesteburg sollte dieses Problem lösen.
Wie eingangs beschrieben wurde der Antrag auf den Schulversuch von der Landesschulbehörde nicht genehmigt.
Eine erste Stellungnahme sprach damals auch schnell dagegen (siehe Wochenblatt 6.4.2022, S.13).
Normaler Weise werden Schulversuche durchgeführt, wenn es um das Testen einer neuen Schulform oder eines neuen pädagogischen Konzeptes geht, für die oder das es einen grundsätzlichen Bedarf in Niedersachsen gibt. Zum kurzfristigen Lösen eines lokal begrenzten Mangels, der auch mit den bestehenden Schulformen gelöst werden könnte, ist ein Schulversuch nicht vorgesehen. Die Schulbehörde wies darauf hin, dass zu wenige freie Plätze im Sekundarbereich II in der Umgebung von Jesteburg z.B. durch Erhöhung von Zügen in benachbarten Schulen mit Sekundarbereich II ausgeglichen werden können. Vorrangig war deshalb das Konzept und die Form entscheidend.
Nach der Niedersächsischen Schulorganisationsverordnung wäre auch der Betrieb einer vierzügigen IGS-Stammschule (Hanstedt) mit einer dreizügigen IGS-Außenstelle (Jesteburg) möglich, weil die SchOrgVO im Ausnahmefall auch eigenständige dreizügige Gesamtschulen zulässt. Dieser Weg wird jetzt aber nicht beschritten. Er könnte in Zukunft vielleicht eine Option sein, um auch in Jesteburg ein IGS-Angebot herzustellen.
Wenn Ihr es genau nachlesen wollt, dann nutzt bitte den folgenden Link zum Niedersächsischen Schulgesetz (NschG) und zur Niedersächsischen Schulorganisationsverordnung.